
WER BEKOMMT DIE Förderung VON Elektro-GabeLstaplern (= 4 HauptFörderkriterien)?
1. kleine Unternehmen
bis 50 Mitarbeiter
und Jahresbilanz- oder Umsatzsumme bis 10 Mio.€
2. ALTGERÄT VORHANDEN
Ein Gabelstapler (Diesel oder Gas) muss seit mind. 5 Jahren in Ihrem Unternehmen vorhanden sein.
3. Altgerät abstossen
Das Altgerät muss nachweislich verschrottet oder verkauft werden. (Fördersumme abzgl. Erlöswert)
4. STRASSENZULASSUNG
Der neue Elektrostapler darf für die Förderung keine Straßenzulassung besitzen.
SO EINFACH ERHALTEN SIE DIE FÖRDERUNG BEI KRONOS, WENN SIE DIE OBIGEN KRITERIEN ERFÜLLEN:
ANGEBOT BEI KRONOS EINHOLEN.
Wir rufen Sie zur Klärung der Förderfähigkeit und aller Details an.
KRONOS beantragt für Sie die Förderung bei der BAFA.
Förderbescheid geht nach 10 bis 15 Werktagen ein (bei positiver Förderfähigkeit).

Beispielförderung:
Neuer Elektrostapler: 50.000 €
33% Förderzuschuss: -16.500 €
Reduzierter Preis: 33.500 €

Wir prüfen und beantragen Ihre Förderung!
Lassen Sie sich gleich Ihr Elektrostapler-Angebot samt Förderprüfung erstellen. Um den Rest kümmert sich KRONOS STAPLER für Sie.

Hier Anfrage zur Förderung an KRONOS senden: