Allgemeine Geschäftsbedingungen (A.) nebst Garantiebestimmungen (B.)
A. AGB
1.0 Allgemeines, Geltungsbereich, Verkaufsbeschränkungen, Textformklausel
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (i.F. „AGB“ genannt) der Kronos GmbH (i.F. „Verkäufer“ genannt) gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren an Kunden, die über den Onlineshop https://www.kronos-stapler.de/ (i.F. „Onlineshop“ genannt) oder auf anderen Wegen geschlossen werden, ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Verkäufer nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
- Die vollständigen Impressumsangaben des Verkäufers sind abrufbar unter: https://www.kronos-stapler.de/impressum/
- Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge mit dem Kunden.
- Diese AGB gelten nur gegenüber
- Der Verkäufer liefert nur an Kunden mit Sitz in Deutschland.
- Sämtliche rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber dem Verkäufer abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
2.0 Definitionen
- Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden oder sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts, wenn diese bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.
- Höhere Gewalt liegt dann vor, wenn ein von außen kommendes, von keiner Partei beherrschbares Ereignis vorliegt, das von niemandem im Rahmen der zuzumutenden Sorgfalt abgewendet werden konnte.
- „BGB“ meint das Bürgerliches Gesetzbuch, abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html
- „HGB“ meint das Handelsgesetzbuch, abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/index.html
3.0 Vertragsgegenstand
- Der Verkäufer schuldet keine rechtliche Beratung. Sofern der Verkäufer auf die Geltung gesetzlicher Bestimmungen hinweist, hat dies keine rechtssetzende, sondern lediglich klarstellende Wirkung.
- Die Parteien vereinbaren die Rechnungsstellung im pdf-Format und Übersendung per E-Mail an die allgemeine oder eine spezielle vom Kunden genannte E-Mail-Adresse.
- Im Übrigen gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
3.1 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss bei Onlinebestellungen
- Um im Onlineshop des Verkäufers einkaufen zu können, ist eine erfolgreiche Registrierung des Kunden erforderlich. Registrierungsberechtigt sind nur Kunden, die als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB gelten. Zur Registrierung sind folgende Angaben des Kunden unbedingt erforderlich: Vor- und Nachname, Firma, E-Mail-Adresse, Anschrift. Für das Kundenkonto ist ein individuelles und geheimes Passwort zu wählen.
- Der Vertragsgegenstand richtet sich nach dem Angebot und/oder der Produktdarstellung im Onlineshop.
- Die im Onlineshop dargestellten Produktangebote stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen lediglich der Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
- Der Kunde legt die gewünschten Waren in den Warenkorb, durchläuft den Bestellprozess und klickt am Ende den Button „Jetzt kaufen“. Dadurch gibt er ein verbindliches Angebot ab, an das er eine Woche gebunden ist. Innerhalb dieser Zeit kann der Verkäufer das Angebot annehmen.
- Nach Eingang der Bestellung des Kunden erhält dieser eine Bestellbetätigung an seine E-Mail-Adresse geschickt. Diese stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Die Annahme erfolgt durch Versendung einer Auftragsbestätigung an den Kunden. Sobald diese beim Kunden eintrifft, ist der Vertrag verbindlich geschlossen.
- Der Vertragstext wird durch den Verkäufer gespeichert. Der Kunde erhält den Vertragstext per E-Mail zugeschickt. Zusätzlich werden die Bestelldaten im persönlichen Kundenkonto archiviert und können vom Kunden mithilfe seiner Login-Daten kostenlos abgerufen werden.
3.2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss bei sonstigen Bestellungen
- Die im Katalog des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen und Preise stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
- Bei Bestellungen per E-Mail formuliert der Kunde seine Bestellwünsche und sendet diese an den Verkäufer. Dies stellt ein verbindliches Angebot dar, an welches der Kunde eine Woche gebunden ist. Innerhalb dieser Zeit kann der Verkäufer das Angebot annehmen. Die Annahme erfolgt durch Versendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail an den Kunden.
- Bei Bestellungen per Telefon formuliert der Kunde seine Bestellwünsche am Telefon. Dies stellt ein verbindliches Angebot dar. Die Annahme erfolgt durch Versendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail an den Kunden.
4.0 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Stammdaten (insbes. Name, Anschrift, Kontaktdaten) zu machen. Insbesondere ist eine valide E-Mail-Adresse anzugeben, über die ihm der Vertragstext zugeschickt wird. Ändern sich die Stammdaten des Kunden im Laufe einer bestehenden Geschäftsbeziehung, hat der Kunde diese Änderung unverzüglich dem Verkäufer anzuzeigen.
- Bei Nutzung des Onlineshops ist der Kunde auf Anforderung verpflichtet, seine Eigenschaft als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB durch aussagekräftige Unterlagen nachzuweisen. Geeignete Unterlagen sind insbesondere ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister und eine Kopie der Gewerbeanmeldung des Kunden. Die Nachweise hat der Kunde auf eigene Kosten an den Verkäufer zu senden.
- Nutzt der Kunde die Registrierung im persönlichen Kundenbereich, erhält der Kunde individuelle Zugangsdaten, die aus seiner E-Mail-Adresse und einem geheimen Passwort bestehen. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Passwort geheim zu halten und keinem unbefugtem Dritten zu offenbaren.
- Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB.
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung von Flurförderzeuge bestimmten Voraussetzungen unterliegen. Hierüber informiert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) u.a. in ihren Unterlagen DGUV 308-001 sowie DGUV 308-009. Zudem ist eine jährliche Unterweisung für Gabelstapler für das Bedienen verpflichtend.
- Der Kunde versichert gegenüber dem Verkäufer, die erworbenen Flurförderzeuge ausschließlich Personen zur Verfügung zu stellen, die die gesetzliche vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen.
5.0 Preise und Zahlungsbedingungen
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise des Verkäufers „ab Werk“ und ausschließlich Verpackung und sonstiger Nebenkosten. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen sind sämtliche etwaig anfallende Zölle, Steuern, Gebühren oder sonstige öffentlichen Abgaben vom Kunden zu erstatten.
- Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird, soweit diese anfällt, in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Dem Kunden stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die im Onlineshop des Verkäufers unter https://www.kronos-stapler.de/bezahlmoeglichkeiten/ angegeben werden.
- Bei Zahlung mittels Vorkasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
- Bei Zahlung mittels Rechnung wird der Kaufpreis mit Zugang der Rechnung beim Kunden fällig.
- Verzug mit der Zahlung tritt 14 Tage nach Fälligkeit ein. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen auf den fälligen Betrag in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen (§ 288 Absatz 2 BGB).
- Bei einer Gefährdung unserer Forderungen durch eine erhebliche Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kunden, die nach Vertragsschluss erkennbar wird, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Stellung einer angemessenen Sicherheit auszuführen. Leistet der Kunde keine Vorauszahlung oder angemessene Sicherheit, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Sonstige Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
- Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit Gegenansprüche gegenüber uns rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind, oder der Gegenanspruch des Kunden mit dem aufgerechnet werden soll, aus demselben Vertragsverhältnis mit unserem Anspruch stammt. Gleiches gilt für Leistungsverweigerungsrechte des Kunden.
6.0 Liefer- und Versandbedingungen, Versandgefahr, Lagergeld
- Die Warenlieferung erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift oder per Selbstabholung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Maßgeblich bei Versand ist die in der Bestellabwicklung angegebene Lieferanschrift des Kunden.
- Wünscht der Kunde Abholung der Ware, hat er die gewünschte Abholzeit (Tag und Uhrzeit) dem Verkäufer mitzuteilen. Die Abholung ist ausschließlich zu den gewöhnlichen Büroöffnungszeiten montags bis freitags möglich. Ein verbindlicher Abholtermin kommt erst dann zustande, wenn der Verkäufer die gewünschte Zeit des Kunden bestätigt.
- Dem Verkäufer steht das Auswahlermessen hinsichtlich der Transportperson, des Versandweges und der Verpackung zu.
- Die beim Artikel angegebenen Lieferfristen verstehen sich als unverbindlich.
- Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.
- Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Kosten des Transportes trägt. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Kunden.
- Für den Fall, dass sich der Versand der Ware an den Kunden aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, verzögert, erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden. Eventuell anfallende Lagerkosten hat nach Gefahrübergang der Kunde zu tragen.
- Stellt der Kunde nach Vertragsschluss zusätzliche Anforderungen oder wünscht er Änderungen in Bezug auf den Liefergegenstand, bedarf dies einer Vereinbarung über die hieraus resultierende Vertragsanpassung.
7.0 Gewährleistung
- Ist die Neuware mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung, sofern die nachfolgenden Bestimmungen nicht davon abweichen:
- Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt der Ware, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Werktagen, anzuzeigen. Nicht offensichtliche (verdeckte) Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Tagen nach dem Erkennen anzuzeigen. Liegen die Voraussetzungen des § 377 HGB vor, hat der Kunde zusätzlich die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten zu erfüllen. Unterlässt der kaufmännische Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.
- Geringfügige oder unerhebliche technische Änderungen sowie unwesentliche Abweichungen in Bezug auf Farbe, Material und Ausführung der Ware führen nicht zu einem Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit.
- Der Kunde hat dem Verkäufer im Gewährleistungsfall zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Der Verkäufer erbringt die Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung, sofern der Sachmangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
- Erbringt der Verkäufer Nacherfüllung durch Neulieferung, nimmt er die ursprünglich gelieferte Ware auf seine Kosten zurück.
- Auch im Fall des Verkäuferregresses ist der Kunde abweichend von § 445a Abs. 2 BGB verpflichtet, dem Verkäufer Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb der dem Kunden von seinem Käufer gesetzten Frist zu ermöglichen. Eine Fristsetzung ist nur dann entbehrlich, wenn eine Fristsetzung nach § 445a Abs. 2 BGB bereits im Verhältnis zwischen den Kunden und seinem Käufer entbehrlich ist, so dass der Kunde dem Verkäufer keine Gelegenheit zur Nacherfüllung geben kann.
- Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann der Verkäufer vom Kunden eine Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend machen. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
- Die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten des Kunden lässt den Kaufpreisanspruch des Verkäufers unberührt.
- Rückgriffsansprüche des Kunden gegen den Verkäufer bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
- Schlägt die Nacherfüllung des Verkäufers fehl, ist der Kunde – unbeschadet sonstiger Rechte – unter den gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern.
- Mängelgewährleistungsansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht worden sind.
- Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gegen den Verkäufer richten sich nach Nr. 8.0.
- Bei gebrauchten Waren sind die Sachmängelgewährleistungsrechte ausgeschlossen.
8.0 Haftung
- Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen
- Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht im Fall
a) von Aufwendungsersatzansprüchen aus §§ 327u Abs. 1, 439 Abs. 2, 3, 445a Abs. 1 BGB;
b) von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
c) einer Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes;
d) einer Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
e) der Übernahme einer Beschaffenheits- oder Herstellergarantie;
f) einer Haftung wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Verkäufers auf vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt, soweit der Verkäufer nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz haftet. - Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.
- Soweit die Haftung des Verkäufers begrenzt ist, gilt dies auch für die entsprechende persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, Organe und gesetzlichen Vertreter des Verkäufers.
9.0 Verjährung
- Die Verjährung für Ansprüche wegen eines Sach- oder Rechtsmangels an Neuware beträgt ein (1) Jahr.
- Abweichend von Absatz (1) gilt die gesetzliche Verjährungsfrist
a) im Anwendungsfall des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (dingliche Rechte Dritter);
b) im Anwendungsfall des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und -sachen);
c) im Anwendungsfall des § 445b BGB (Rückgriffsansprüche);
d) im Anwendungsfall des § 478 Abs. 2 BGB (Regress beim Verbrauchsgüterkauf);
e) im Anwendungsfall des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke);
f) im Falle eines arglistigen Verschweigens des Mangels durch den Verkäufer;
g) im Fall von Schadensersatzansprüchen bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
h) im Fall von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz;
i) im Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässig begangener Pflichtverletzungen; - Die Ablaufhemmung nach § 445b Abs. 2 BGB endet spätestens fünf (5) Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem der Verkäufer die Ware beim Kunden abgeliefert hat.
- Erbringt der Verkäufer eine Nacherfüllung, beginnt die Verjährung nur dann neu zu laufen, wenn der Verkäufer den Mangel gegenüber dem Kunden ausdrücklich anerkennt. Ansonsten beginnt mit der Nacherfüllung keine neue Verjährung.
10.0 Höhere Gewalt
- Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt oder von uns nicht zu vertretender, im Zeitpunkt des Vertragsschlusses auch unter Anwendung zumutbarer Sorgfalt nicht vorhersehbare Umstände, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen den Verkäufer hergeleitet werden können.
- Der Kunde verpflichtet sich, mit uns über eine entsprechende Anpassung des Vertrags hinsichtlich der sonstigen Vertragsbedingungen (insbes. Vertragspreis) zu verhandeln.
- Soweit eine Vertragsanpassung infolge höherer Gewalt wirtschaftlich nicht zu vertreten ist, steht beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen.
- Als höhere Gewalt werden insbesondere folgende Ereignisse angesehen:
– Naturkatastrophen (insbes. Erdbeben, Hurrikan, Sturm, Überschwemmungen);
– Wesentliche Betriebsstörungen (insbes. Feuer, Rohstoff- oder Energiemangel von nicht nur kurzfristiger Dauer);
– Kriege und Bürgerkriege; Teil- oder Generalmobilmachung; kriegerische oder kriegsähnliche Handlungen oder Zustände; unmittelbare Kriegsgefahr; staatliche Interventionen oder Steuerungen im Rahmen der Kriegswirtschaft;
– Aufruhr und Revolutionen;
– Embargos und Boykottaufrufe;
– Epidemien und Pandemien;
11.0 Eigentumsvorbehalt
- Der Verkäufer liefert Waren ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der Ware geht erst dann auf den Kunden über, wenn er sämtliche gegenwärtigen und künftigen Verbindlichkeiten aus dem Vertrag und laufenden Geschäftsverbindungen mit dem Verkäufer getilgt hat.
- Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer unentgeltlich und ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, insbesondere vor Schäden zu bewahren.
- Dem Kunden ist es untersagt, die Vorbehaltsware an Dritte zur Sicherheit zu übereignen oder zu verpfänden. Bei Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter im Hinblick auf die Vorbehaltsware hat der Kunden dem Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
- Der Kunde ist bis auf Widerruf zur Weiterveräußerung und/oder Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. Es gelten die nachstehenden Bedingungen.
a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Eine Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt stets im Namen und im Auftrag vom Verkäufer. Der Verkäufer gilt mithin als Hersteller. Wird die Vorbehaltsware verarbeitet oder umgebildet oder mit anderen Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, besteht das Eigentum vom Verkäufer an der Sache fort bzw. erlangt der Verkäufer im Verhältnis des der Fakturenwerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
b) Die Forderungen, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer erwachsen, tritt der Kunde bereits jetzt an den Verkäufer in Höhe des Fakturenwertes ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung weiterveräußert wird.
c) Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung weiterhin berechtigt. Die Befugnis vom Verkäufer zur eigenständigen Einziehung bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt. Ist dies allerdings der Fall, hat der Kunde auf Verlangen gegenüber dem Verkäufer sämtliche im Zusammenhang mit der Forderungseinziehung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen bereitzustellen sowie den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Zudem ist der Verkäufer in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware zu widerrufen.
d) Der Verkäufer verpflichtet sich, die zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
12.0 Datenschutz
- Der Verkäufer erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden und ggf. seiner Beschäftigten zur Ausführung der Bestellung.
- Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten beim Verkäufer finden sich in der Datenschutzinformation unter https://www.kronos-stapler.de/datenschutz/
13.0 Änderungsvorbehalt
- Der Verkäufer behält sich vor, die AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, es ist für den Kunden nicht zumutbar. Der Verkäufer wird den Kunden über Änderungen des Vertrags rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde der Geltung den neuen AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Der Verkäufer wird den Kunden in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
- Der Verkäufer behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern,
(a) wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist;
(b) wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie haben wesentliche Auswirkungen für den Kunden;
(c) soweit der Verkäufer verpflichtet ist, die Übereinstimmung der Vertragsbestimmungen mit anwendbarem Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
(d) soweit der Verkäufer damit einem gegen ihn gerichtetes Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt; oder
(e) soweit der Verkäufer zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, dass bisherige Nutzungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert.
3. Der Verkäufer wird über solche Änderungen der AGB in Textform informieren.
4. Die aktuellen AGB werden veröffentlicht unter https://www.kronos-stapler.de/agb/
14.0 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Nacherfüllungsort, Gerichtsstand
- Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren (CISG).
- Erfüllungs- und Nacherfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.
- Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
Stand: Dezember 2023
B. Garantiebedingungen
- Geltungsbereich
- Durch diese Garantie durch uns werden Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln gegen uns aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag nicht eingeschränkt und können von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Von diesem Garantieversprechen bleiben etwaige bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber folglich unberührt.
- Die Garantie gilt für alle Flurförderzeuge mit Kronos-Branding und alle darin ggf. enthaltenen Lithium-Ionen-Batterien (i.F. „Batterien“), die vom Verkäufer erworben wurden und sich zum Zeitpunkt des Garantiefalls und der Erbringung der Garantieleistungen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden (i.F. „Ware“).
- Die Rechte aus diesen Garantiebedingungen stehen demjenigen zu, der im Zeitpunkt des Garantiefalls Eigentümer des Flurförderzeugs ist (i.F. „Garantienehmer“).
- Garantiezeit
- Die Garantie gilt für einen Zeitraum von einem (1) Jahr für Flurförderzeuge und Batterien ab der erstmaligen Auslieferung durch den Verkäufer an den Käufer (i.F. „Garantiezeit“), sofern nicht anders vereinbart. Die Garantiezeit für Batterien richtet sich abweichend von Absatz (1) längstens nach der im Produktdatenblatt genannten Zeit.
- Erbringt der Verkäufer Garantieleistungen, hat dies keinen Einfluss auf die Garantiezeit. Es führt insbesondere nicht zu einer Hemmung oder einem Neubeginn der Garantiezeit.
- Garantiefall
- Ein Garantiefall liegt vor, wenn an der Ware während der Garantiezeit ein Material- oder Herstellungsfehler auftritt (i.F. „Garantiefall“).
- Hinsichtlich Batterien liegt abweichend von Absatz (1) ein Garantiefall vor, wenn die tatsächliche Batteriekapazität während der Garantiezeit 80% ihrer Nennkapazität unterschreitet.
- Die Nennkapazität einer Batterie ist die auf ihrem Typenschild genannte Kapazität der Batterie.
- Die tatsächliche Kapazität einer Batterie ist der Wert, den der Verkäufer durch ein geeichtes Messgerät bei einer Umgebungstemperatur zwischen 20 und 30 Grad Celsius ermittelt.
- Hinsichtlich Batterien liegt abweichend von Absatz (1) ein Garantiefall vor, wenn die Batterie während der Garantiezeit maximal 4.000 Ladezyklen vorweist, sofern nicht anders vereinbart.
- Von den vorstehenden Bedingungen kann durch Individualvereinbarungen abgewichen werden. Die Bedingungen richten sich dann nach den Angaben im Produktdatenblatt.
- Garantieleistungen
- Im Garantiefall erbringt der Verkäufer nach seiner Wahl eine kostenfreie Reparatur der Ware oder ein kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel (i.F. „Garantieleistung“). Die Garantieleistung wird erbracht am Sitz des Verkäufers in 96120 Bischberg.
- Abweichend von Absatz (1) erhalten Garantienehmer, die die Ware nicht zu eigenen geschäftlichen Zwecken, sondern zum Zwecke des Wiederverkaufs, also sog. Wiederverkäufer, erworben haben, als Garantieleistung eine kostenfreie Zusendung des defekten Ersatzteils zum Selbsteinbau zugeschickt.
- Garantievoraussetzungen
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- Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, dass der Garantienehmer dem Verkäufer die Prüfung des Garantiefalls durch Anlieferung der Ware an seinen Sitz in 96120 Bischberg ermöglicht. Es ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg durch eine sichere Verpackung vermieden werden. Die Anlieferung hat auf Kosten des Garantienehmers zu erfolgen. Nach Prüfung des Garantiefalls und eventueller Durchführung von Maßnahmen ist die Ware auf Kosten des Garantienehmers wieder abzuholen. Es ist für die Beantragung der Garantieleistung eine Rechnungskopie der Warensendung beizufügen, damit wir prüfen können, ob die Garantiefrist eingehalten worden ist. Ohne Rechnungskopie kann die Garantieleistung abgelehnt werden.
- Abweichend von Absatz (1) erhalten Garantienehmer, die die Ware nicht zu eigenen geschäftlichen Zwecken, sondern zum Zwecke des Wiederverkaufs, also sog. Wiederverkäufer, erworben haben, nicht das Recht, die defekte Ware anzuliefern. Der Wiederverkäufer hat die Teilenummer des defekten Ersatzteils mitzuteilen und nach Zusendung durch den Verkäufer auf eigene Kosten selbst einzubauen. Bei der Geltendmachung der Garantieansprüche hat der Wiederverkäufer eine Kopie der Rechnung vorzulegen.
- Die Garantieansprüche sind in Textform geltend zu machen bei Kronos GmbH, Bürgermeister Wachter Straße 1, 96120 Bischberg, E-Mail: verkauf@kronos-stapler.de
- Die Anlieferung der Ware hat zu erfolgen an Kronos GmbH, Bürgermeister Wachter Straße 1, 96120 Bischberg.
- Die Garantiefrist beginnt einen Tag nach dem Rechnungsdatum.
6. Garantieausschluss
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- Die Garantieleistung ist ausgeschlossen, wenn einer der folgenden Gründe für den Eintritt des Garantiefalls wenigstens mitverursacht hat:
a) Normaler Verschleiß
b) Unsachgemäße oder missbräuchliche Lagerung, Betrieb oder Behandlung
c) Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen
d) Nichtbeachtung der jeweiligen Betriebsanleitung
e) Gewaltanwendung
f) Unsachgemäße Reparaturversuche in Eigenregie
g) Umwelteinflüsse (wie z.B. große Hitze, unsachgemäße Feuchtigkeit etc.)
h) externe Einflüsse, einschließlich ungewöhnliche physikalische oder elektrische Belastung (Überspannungen, Anlaufstrom, Blitzschlag, Überschwemmung, Brand, Unfälle usw.);
i) die Einsatz-, Lade- und Lagerungstemperatur der Batterien lag in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem Garantiefall mehr als einmal außerhalb der in der Betriebsanleitung genannten Temperaturbereich.
- Die Garantieleistung ist ausgeschlossen, wenn einer der folgenden Gründe für den Eintritt des Garantiefalls wenigstens mitverursacht hat: